12.06.2026 - 21:02 Uhr
Franz Fischer
Nr. 9407
396

Regierung kündigt bundesweites einheitliches Baumkataster an

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(Berlin) - Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage aktuell keine Informationen über Anzahl, Art, Alter und Zustand von Straßenbäumen vor. Das Bundesministerium für Verkehr habe jedoch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen beauftragt, auf Grundlage der Baumkataster der Länder ein bundesweites einheitliches Baumkataster zu erstellen, heißt es in der Antwort der Regierung (Bundestags-Drucksache 21/6203) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 

Zum Schutz von Bäumen seien bereits umfangreiche bürokratische Regelungen erlassen worden, heißt es weiter. Durch den Aus- und Neubau sowie durch Brückenersatzneubauten können Gehölze bau- oder anlagebedingt verloren gehen. Vor Baubeginn erfolgten daher umfangreiche umweltfachliche Untersuchungen und Variantenvergleiche zur Minimierung der Eingriffe. Gehölzverluste würden so vermieden oder minimiert.

Während der Ampel-Regierung wurden umfassende neue bürokratische Vorschriften erlassen. Während der Baumaßnahmen werden Gehölze seitdem gemäß den Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB) geschützt – eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 28/2023.

Unvermeidbare Gehölzverluste werden erfasst, bilanziert und durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Weitere Regelungen enthält das „Merkblatt für die Grünpflege an Straßen“, Ausgabe 2025, das mit ARS 18/2025 eingeführt wurde.


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