03.06.2026 - 17:29 Uhr
Franz Fischer
Nr. 9396
42

Autofahrer liefert sich Verfolgungsfahrt mit der Polizei

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(Ravensburg / Weingarten) - Eine waghalsige Verfolgungsfahrt hat sich in der Nacht auf Mittwoch ein 23-jähriger geliefert, dem nun entsprechende Strafanzeigen drohen.

Eine Streife des Polizeireviers Weingarten bemerkte den 23-jährigen mit seinem Mazda gegen 2 Uhr auf der B 30 und wollte ihn aufgrund seiner auffälligen Fahrweise zu einer Verkehrskontrolle stoppen. An der Anschlussstelle Weingarten reagierte der Fahrer zunächst auf die Anhaltesignale und folgte der Streife zunächst. An der Ausfahrt lenkte er seinen Wagen jedoch abrupt zurück auf die Bundesstraße und gab Gas.

Der 23-jährige versuchte anschließend über die Abfahrt Ravensburg-Nord und die Ulmer Straße in Richtung Ravensburger Innenstadt sowie über die Georgstraße bis hin zur Schubertstraße zu flüchten. Dabei fuhr er innerorts teils deutlich über 100 km/h. Im Bereich der Georgstraße musste eine entgegenkommende Polizeistreife ausweichen, um eine Frontalkollision mit dem Flüchtigen zu verhindern. An einer Stoppstelle, die der 23-jährige missachtete, kam es erneut nahezu zu einer Kollision mit einem Streifenwagen. In der Schubertstraße beschleunigte der 23-jährige erneut auf rund 100 km/h, bevor er wenig später aus seinem noch rollenden Wagen sprang und zu Fuß flüchtete. Der Mazda kam an einer Parkplatzbegrenzung zum Stehen.

Zur Fahndung nach dem Flüchtigen wurde neben mehreren Polizeistreifen ein Polizeihubschrauber eingesetzt. Zivilkräfte konnten den 23-jährigen kurze Zeit später in Weingarten festnehmen. Da der 23-jährige Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln zeigte, musste er in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben.

Die Ermittlungen zu der Verfolgungsfahrt dauern an. Sollte rein die mögliche Drogenbeeinflussung Grund für die Flucht gewesen sein, wäre der 23-jährige bei einer allgemeinen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige samt drohendem Bußgeld und Fahrverbot davongekommen. Nun erwarten den jungen Mann darüber hinaus Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens und unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle. An dem Mazda entstand Sachschaden von rund 1.500 Euro.


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