25.06.2024 - 21:27 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8647
907

Regierungspräsidium lässt Fahrbahndecke und Brücke sanieren

(Donaustetten / Dellmensingen) - Ab Montag, dem 1. Juli 2024, lässt das Regierungspräsidium Tübingen den schadhaften Fahrbahnbelag und eine Brücke über einen Feldweg im Zuge der B 30 zwischen Ulm-Donaustetten und Dellmensingen in Fahrtrichtung Biberach erneuern. Die Arbeiten erstrecken sich auf einer Länge von rund 4,9 Kilometern.

Durch die Belagsarbeiten werden Spurrinnen, Verdrückungen, massive Rissbildungen sowie offene Quer- und Längsfugen beseitigt. Die Instandsetzungsarbeiten an der Brücke sind aufgrund diverser Schäden wie langjähriger Tausalz- und Verkehrsbelastung erforderlich. Beide Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und sind zur Substanzerhaltung der Straßeninfrastruktur erforderlich.

Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, ist geplant, die Gesamtmaßnahme bis Mittwoch, dem 2. Oktober 2024, abzuschließen. Die Kosten für die Sanierung des Fahrbahnbelages betragen rund 1,7 Millionen Euro. Die Instandsetzung der Brücke kostet etwa 500.000 Euro. Die Kosten werden vom Bund getragen.

Verkehrsführung
Von Montag, 1. Juli 2024, bis Mittwoch, 2. Oktober 2024, wird der Verkehr von Ulm nach Biberach auf die Gegenfahrbahn von Biberach nach Ulm übergeleitet und dort im Gegenverkehr einseitig geführt. Die Bereiche, in denen der Verkehr übergeleitet wird, werden dem Baufortschritt angepasst.

Während der gesamten Bauarbeiten bleibt die Ausfahrt von Ulm nach Donaustetten geöffnet. Die Auffahrt an der Anschlussstelle Donaustetten in Richtung Biberach ist jedoch von Montag, 1. Juli 2024, bis Donnerstag, 1. August 2024, voll gesperrt. In diesem Zeitraum erfolgt die Umleitung in Richtung Biberach von Donaustetten auf der L 240 bis zur Abzweigung auf die L 1242 nach Altheim, von dort weiter über die L 1261 und die L 261 in Richtung Hüttisheim und bei der Anschlussstelle Achstetten auf die B 30 in Richtung Biberach.

Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Behinderungen.


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