03.05.2023 - 20:09 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8234
1.260

Fahrbahndecke zwischen Biberach-Nord und Laupheim-Mitte wird erneuert

Das Bild zeigt den schadhaften Belag auf der Einfädelspur der B 30 zwischen AS Biberach Nord und Laupheim Mitte

(Landkreis Biberach) - Ab Montag, 8. Mai 2023, lässt das Regierungspräsidium Tübingen auf einer Länge von rund 4,8 Kilometern den schadhaften Fahrbahnbelag der B 30 in Fahrtrichtung Ulm, ab der Brücke über die B 30 bei Baltringen bis rund 500 Meter nach der Ausfahrt Laupheim-Süd, erneuern. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, wird die Fahrbahndeckenerneuerung bis Freitag, 16. Juni 2023 abgeschlossen.

Durch die Belagsarbeiten werden Spurrinnen, Verdrückungen, massive Rissbildungen sowie offene Quer- und Längsfugen beseitigt. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und ist zur Substanzerhaltung der Straßeninfrastruktur erforderlich. Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.
 
 
Verkehrsführung während der Sanierung

Von Montag, 8. Mai 2023 bis Dienstag, 23. Mai 2023 verbleibt der Verkehr der B 30 in Richtung Ulm auf der Richtungsfahrbahn Ulm und wird unter halbseitiger Sperrung an der Baustelle vorbeigeleitet. Die Abfahrt an der Anschlussstelle Laupheim-Süd in Richtung Laupheim sowie die Auffahrt in Richtung Ulm ist während dieser Zeit für den Verkehr gesperrt. Gleichzeitig werden am Kreisverkehr der  L 265 Belagsarbeiten ausgeführt. Der Verkehr im Kreisverkehr wird während dieser Zeit durch eine Ampel geregelt.

Ab Mittwoch, 24. Mai 2023 wird der Verkehr in Richtung Ulm auf die Gegenfahrbahn Ulm - Biberach übergeleitet und dort im Gegenverkehr geführt. Die Auffahrt vom Kreisverkehrsplatz der L 265 in Richtung Ulm ist in dieser Bauphase wieder für den Verkehr freigegeben. Die Abfahrt an der Anschlussstelle Laupheim-Süd in Richtung Laupheim bleibt für den Verkehr voll gesperrt.

Der Verkehr nach Laupheim wird während der gesamten Baumaßnahme über die Anschlussstelle Laupheim-Mitte umgeleitet. Die Umleitung ist örtlich ausgeschildert.

Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Behinderungen.

(Foto: Regierungspräsidium Tübingen)


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